AGB

1. Gültigkeit:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der entertain MARKET GmbH, im folgenden auch „entertain Market” genannt, an Kunden, Repräsentanten oder sonstigen Vertragspartnern, im folgenden „Kunden” genannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es dazu eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf. Sie gelten vollinhaltlich, außer in den Punkten, die aufgrund einer Auftragsbestätigung im Einzelfall abweichend vereinbart und von entertain Market schriftlich bestätigt wurden. Sofern nicht ausdrücklich in einzelnen Punkten anerkannt, wird den Geschäftsbedingungen des Kunden hiermit ausdrücklich widersprochen und werden diese nicht anerkannt.

2. Zugesicherte Eigenschaften:

entertain Market garantiert bei gelieferten Produkten und Leistungen nur genau für die Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung explizit zugesagt wurden. entertain Market garantiert für keinerlei darüber hinausgehende Eigenschaften, Qualitäten oder Merkmale oder für die Eignung des Produktes für eine bestimmte Verwendung, selbst wenn dies aufgrund der Ausführung vermutet werden könnte. Im Rahmen der CD, DVD oder Blu-ray Produktion (durch entertain MARKET) erstellte Produktionsmatrizen, Glasmaster, Druckvorlagen etc. gehen nach erfolgter Produktion nicht in das Eigentum des Kunden über. Sie dienen ausschließlich den entertain MARKET “internen” Produktionsprozessen (Erstauflagen, Nachauflagen). entertain MARKET kann Produktionsmatrizen, Glasmaster, Druckdaten etc. zwischenlagern, eine Aufbewahrungspflicht besteht jedoch auch hier nicht.

3. Lizenzen, Rechte, Patente:

Der Kunde garantiert, dass er an den zur Fertigung übergebenen Materialien oder für die gewünschte (beauftragte) Ausführung alle erforderlichen (musikalischen, textlichen oder grafischen) Urheber- und Nutzungsrechte und/oder alle anderen erforderlichen Lizenz- oder Markennutzungsrechte besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat und muss dies auf Anforderung in geeigneter Form nachweisen. entertain Market ist nicht dafür verantwortlich zu prüfen, ob durch Produkt und Ausführung etwaige
Rechte Dritter verletzt werden könnten, und führt derartige Prüfungen auch nicht durch. Der Kunde haftet zur Gänze für alle aus etwaigen Verletzungen entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche Dritter und hält entertain Market daraus in vollem Umfang schad- und klaglos inklusive des Aufwandes bei entertain Market zur Klärung und Abwendung dieser Ansprüche.

4. Angebote, Auftragsbestätigungen, Liefertermine:

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Basis des Geschäftes ist die Auftragsbestätigung oder Rechnung von entertain Market. Im Internet (auf den Websites von entertain MARKET -Auszug-) dargestellte Preise können von tatsächlichen Tagespreisen abweichen und sollten im Rahmen einer Auftragserteilung vorab erfragt, eingeholt und von entertain MARKET bestätigt werden.

Zugesagte Liefertermine sind Richttermine ab Usingen und abhängig von der zeitgerechten Lieferung benötigter Unterlagen und Vormaterialien (Lizenznachweis gemäß 3) sowie dem rechtzeitigen Eingang vereinbarter Vorauszahlungen oder Sicherstellungen seitens des Kunden oder Dritter. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Verzug erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gegeben. Im übrigen sind Ersatzansprüche aus Lieferverzug, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen bzw. auf den Rechnungswert der nicht oder nicht rechtzeitig gelieferten Waren beschränkt.

5. Lieferungen:

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen grundsätzlich ab „Usingen” gegen Vorauskasse. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde. Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Teillieferungen sind gegen Aufpreis zulässig.

6. Vormaterialien, Belegexemplare, Mengenabweichungen, Schwund:
Für Vormaterialien des Kunden besteht seitens entertain Market keine Lager- und Rücksendungspflicht. Für die Erstellung empfehlenswerter Sicherheitskopien ist der Kunde selbst verantwortlich. Jede Haftung und Schadensersatz aus dem Verlust von Vormaterialien ist ausgeschlossen. Weiterhin wird es entertain Market vom Kunden gestattet, unentgeltliche Belegexemplare des fertigen Produktes einzubehalten. Diese können u.a. zur Endkontrolle oder zur leistungsorientierten Fremdpräsentation von entertain Market eingesetzt werden

Im Rahmen der Herstellung von Drucksachen benötigt entertain MARKET finale und kundenseitig geprüfte, zum Druck freigegebene, spezifikationsgerechte Druckdaten. Die einmalige Druckvorbereitung sowie die Bereitstellung diesbezüglicher, digitaler Freigabe-PDF`s ist i.d.R. im Rahmen der Auftragsabwicklung und Rechnungslegung beinhaltet (gilt für Auflagen ab 1000 Stück). Nachträgliche Änderungen oder Korrekturen im Rahmen der Druckvorstufe und vor dem eigentlichen Druckprozess (z.B. durch erneute Zusendung geänderter Druckdaten etc.) werden von entertain MARKET (je Datei) mit mindestens 50 Euro zzgl. Mwst. gesondert in Rechnung gestellt.

7. Tonträger, Drucksachen:

Bei Bild-/Tonträger-Lieferungen ist Über- oder Unterlieferung von 10 % der Gesamt-Auftragsmenge pro Titel zulässig und muss anerkannt werden. Bei Drucksachen ist ein Verarbeitungs-Schwund von (maximal) 10 % zu berücksichtigen und anzuerkennen.

8. Eigentumsvorbehalt:

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Haupt- und Nebenforderungen vollständig Eigentum von entertain Market. Der Kunde ist berechtigt, bis auf Widerruf über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus einem etwaigen Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde zur Sicherung an entertain Market ab. entertain Market nimmt diese Abtretung an. Der Kunde hat entertain Market von jedem derartigen Weiterverkauf durch gleichzeitige Übersendung einer Fakturenkopie zu verständigen und diese Sicherungsabtretung in seinen Büchern ersichtlich zu machen. Auf Verlangen von entertain Market ist der Kunde zur Verständigung des Drittschuldners verpflichtet. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht Rücktritt von Vertrag.

9. Mängelrügen:

Lieferungen sind sofort nach Erhalt auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Nichterhalt einer Sendung ist entertain Market spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Mängel und Mengenabweichungen müssen dem Verkäufer längstens binnen 8 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Angabe des Mangels und Verweis auf Lieferschein- oder Rechnungsnummer zur Kenntnis
gebracht werden. Verspätete Mängelrügen können nicht anerkannt werden. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung ebenso gemeldet werden, wobei hierbei eine Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Erhalt der Ware gilt. Mängelrügen können sich nur auf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder Mengenabweichungen beziehen, alle anderen Mängelrügen können nicht anerkannt werden. Bei anerkannten Mängeln bietet entertain Market nach eigener Wahl entweder Rücknahme und Ersatz durch gleichwertige Ware oder Preisminderung in Form einer Gutschrift an. Der Kunde ist verpflichtet, falsche oder mangelhafte Ware unmittelbar, spätestens aber 8 Tage nach Mängelrüge bzw. innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Fristen an entertain Market zu retournieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, entfällt die Gewährleistungspflicht automatisch. Mängelrügen entbinden den Kunden nicht, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber entertain Market nachzukommen. Schadensersatzforderungen sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von entertain Market ist beschränkt auf den Auftragswert der mangelhaften Lieferung.

10. Bezahlung und Aufrechnung:

Offene Rechnungen sind unmittelbar nach deren Erhalt, sonst innerhalb eines vereinbarten Zahlungsziels ab Rechnungsdatum fällig. Zahlungen werden immer zuerst auf Kosten und Zinsen, dann auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. entertain Market ist berechtigt, gegen die Forderungen des Vertragspartners mit allen Forderungen aufzurechnen, die entertain Market oder anderen Unternehmen zustehen oder enstanden sind (hierzu zählt auch eine individuelle Bearbeitungs- oder Handlinggebühr von entertainmarket im Rahmen einer Auftragsstrornierung). Dies gilt auch wenn entertain Market ggf. Gebühren zur Auftragsabwicklung einbezogen hat. Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen von entertain Market mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

11. Folgen des Zahlungsverzuges:

Bei Zahlungsverzug ist entertain Market, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p.a., Spesen pro Mahnung und alle Eintreibungskosten in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist entertain Market berechtigt, alle auch bereits zugesagten Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Haupt- und Nebenforderungen zurückzuhalten. Bei oder nach Zahlungsverzug erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Vorauskasse. Auch sonstige mit dem Kunden vereinbarte Sonderkonditionen werden bei Zahlungsverzug gegenstandslos. Bei Zahlungsverzug kann entertain Market auch jederzeit seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und über entertain Market gefertigte Ware bis zu dem Ausmaß zurückholen und selbst verwerten, bis aus dieser Verwertung alle offenen Haupt- und Nebenforderungen abgedeckt sind.

12. Euro, Wechselkurse und Zahlungsverzug:

Erfolgt die Verrechnung mit dem Kunden in einer anderen Währung als Euro, dann steht es entertain Market frei, im Falle des Zahlungsverzuges die Forderung auf den Wert in Euro zum Wechselkurs des Fälligkeitstages rückzurechnen. Der Ausgleich der Forderungen erfolgt dann auf der Basis des Euro Wertes, und Zahlungen auf diese Forderungen werden zum jeweiligen Tageskurs der Zahlung umgerechnet. Die Einführung des Euro hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Kunden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht:

Erfüllungsort ist der nächstgelegene entertain Market Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Bad Homburg v.d.H., wobei entertain Market aber auch zu einer Klagsführung bei einem gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden berechtigt ist. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

Fußnote:

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